versicherungsvergleich lebensversicherung
Z. Bsp. Vorsorge für
die spätere Zusatzpension um nur € 25,00 im Monat!
Im Zuge der laufenden Berichterstattungen in den
Medien sowie möglicherweise aus Gesprächen mit Freunden und Bekannten kennen Sie
die zahlreichen verschiedenen Motive für den Abschluss einer Lebensversicherung. Sei es,
dass man im Falle des Ablebens den oder die Hinterbliebenen zumindest
finanziell abgesichert haben möchte oder man wählt eine Möglichkeit, dass sowohl
im Falle des Erlebens als auch im Ablebensfall die vereinbarte
Versicherungssumme ausbezahlt wird - soll heißen,
dass man als versicherte Person am Ende der Laufzeit durch die laufenden
Prämieneinzahlungen sowie den zugeteilten Gewinn einen stattlichen Betrag
ausbezahlt bekommt und im Falle des Ablebens während der Vertragslaufzeit die
vom Versicherungsnehmer eingesetzte bezugsberechtigte Person die
Versicherungssumme erhält. Auf die steuerlichen Besonderheiten möchte ich gerne im
Rahmen eines persönlichen Gespräches mit Ihnen näher eingehen, da auch hier
gewisse Punkte zu berücksichtigen sind.

DIE ablebensvorsorge
Bei der Ablebensvorsorge - auch
Risikoversicherung genannt - stellt man den Antrag, dass im Ablebensfall die
begünstigte Person die Versicherungssumme ausbezahlt bekommt. Man kann hier
natürlich frei wählen in Bezug auf die Höhe der Versicherungssumme als auch in
Bezug auf die Laufzeit. Da das Schicksal von uns Lebewesen leider so ist, dass jeder
von uns einmal "gehen muss", ist auch die Prämiengestaltung bei
Lebensversicherungen in höherem Alter höher als noch in jungen Jahren. Mit dem
Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens und der Antragsprüfung in der
Lebensabteilung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft wird aber der Polizzierung im Normalfall nichts im Wege stehen.
die er- und ablebensvorsorge
Zum Unterschied zur oben
beschriebenen reinen Risikoversicherung geht es bei dieser Variante primär
darum, dass die versicherte Person am Ende der Vertragslaufzeit ein
entsprechendes Kapital bekommt, was sich ebenso durch laufende Prämienzahlung
und entsprechender Veranlagung mit Gewinnzuteilung ergibt. Aber bei diesem Tarif
ist zugleich auch die Vereinbarung getroffen worden, dass im Ablebensfall
während der Vertragslaufzeit die Versicherungssumme an die Begünstigten zur
Auszahlung kommt.
die pensionsvorsorge
Diese Art der Lebensversicherung, also sich mit
Einzahlung von Prämien für den späteren Lebensabend eine zusätzliche private
Pensionszahlung anzusparen, dürfte aufgrund der Pensionsreform sehr bekannt
geworden sein.
Dennoch gibt es zwischen den einzelnen
Versicherungsgesellschaften zum Teil große Unterschiede, sodass ich Ihnen sehr
gerne auch für diese Versicherungssparte die Möglichkeit bieten möchte, sich mit
einem absolut kostenlosen und unverbindlichen Offert eine genauere Übersicht
verschaffen zu können.
Wie am Beginn dieser Webseite schon erwähnt, setzt eine seriöse
Versicherungsberatung ein persönliches Gespräch voraus, um genau auf die
unterschiedlichen Punkte einzugehen. Bedingt durch die Flut an Medien-Informationen
verschiedenster Art (Fernsehen, Radio, Zeitungen und Zeitschriften, Internet
etc.) beobachten und hören wir auch immer wieder von den Pensionen, dem
Pensionsantrittsalter, der Pensionshöhe, dem jährlichen Milliarden-Zuschuss an
Steuergeldern damit die Pensionen finanziert werden können etc. Leider
verdrängen die meisten von uns die Notwendigkeit, sich selbst aktiv um dieses
Thema zu kümmern! Nach dem Motto "lieber eine stattliche Pension als nur eine
staatliche Pension" stehe ich Ihnen zu Ihrer bestmöglichen Beratung gerne
zur Verfügung.
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Sie Informationen, wie hoch Ihre staatliche Pension einmal sein wird
(Berechnungsgrundlagen). Vollkommen egal, wie Sie rechnen - mit dem Antritt
Ihrer Pension werden Sie finanzielle Einbußen ertragen müssen!
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selbstverständlich unter Wahrung strengster Diskretion in Bezug auf die
übermittelten persönlichen Daten. Auf Wunsch erhalten Sie auch erste konkrete
Vorschläge, wie Sie Ihre Pensionslücke vermeiden bzw. ausgleichen können.
Die Zeiten, in denen die 15 besten Jahre mit den höchsten Einkünften zur
Pensionsberechnung herangezogen werden, sind längst vorbei!! Seit der letzten
Pensionsreform gibt es gravierende Änderungen (Durchrechnungszeitraum
mittlerweile bei weit über 20 Jahren)! Die Durchschnittspension in Österreich
war z. Bsp. im Dezember 2008 nur 930 Euro! |